Aktenvernichtung und Aktenarchivierung in Düsseldorf
Als Ihr Entsorgungsfachbetrieb und anerkannter, registrierter Betrieb für Datenträger- und Aktenvernichtung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Düsseldorf entsorgen wir für Sie Altakten und Datenschutzmaterial.
Aktenvernichtung beim Entsorgungsfachbetrieb in Düsseldorf
Datenträger (Akten, Bankunterlagen, Verträge, Magnetbänder, CDs, DVDs und Mikrofilme) unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen bei ihrer Vernichtung – von der Sammlung in geschlossenen Sicherheitsbehältern bis zur Aktenvernichtung in einem speziellen Shredder unter Aufsicht eines Datenschutzbeauftragten. Wir garantieren die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Datenträger auf Papierbasis werden nach der Zerkleinerung und Verwirbelung zu Ballen gepresst und von der Papierindustrie weiter verwendet. Weiteres Material, aus dem Datenträger bestehen, kann anschließend wieder rohstofflich verwertet werden. In unserem Fachbetrieb in Düsseldorf bieten wir Ihnen abschließbare Rollbehälter – von 240 Liter bis 660 Liter – in denen Sie Ihr Datenschutzmaterial sammeln und bis zur Abholung aufbewahren können. Der Austausch der Behälter kann regelmäßig oder auf Abruf erfolgen. Für größere Mengen stellen wir rundum abschließbare Abrollcontainer – von 5 cbm bis 35 cbm – zur Verfügung.
Zertifikat zum "Fachbetrieb für Daten- und Aktenvernichtung"
Unser lückenloses Sicherheitssystem zur Aktenvernichtung
- Durchführung der Altaktenvernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz und DIN 66399
- Zugriffssichere Behälter und Spezialfahrzeuge
- Vernichtung des sensiblen Datenmaterials in bewachter und zugangsgeschützter Anlage
- Die Anlage ist der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet
- Überschaubarkeit und Transparenz aller Phasen der Erfassung, Beförderung und Vernichtung
- Alle Prozessschritte werden von BDSG verpflichteten Mitarbeiter durchgeführt
- Die Aktenvernichtung erfolgt am gleichen Tag der Abholung
- Die Aktenvernichtung erfolgt in einem speziellen Shredder unter Aufsicht eines Datenschutzbeauftragten
- Dokumentation des Vernichtungsvorgangs
- Ausstellung eines Übernahme- und Vernichtungsprotokolls
- Das Material wird rohstofflich weiterverwertet, zum Beispiel in Papierfabriken
- Zertifizierung der Niederlassung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)
Beispiele für Datenschutzmaterial:
- Papierkorbinhalte
- Aktenmaterial
- Ordner
- EDV-Listen
- Beleggut von Geldinstituten
- Scheckkarten
- Mikrofiche
- Videobänder
- Disketten
- Magnetbänder
- Magnetbandkassetten
- Carbonbänder
- CD-ROMs
- Mikrofilme
- DVDs